Kreditaufnahme
Unausgeglichener Haushalt 2010 zwingt zur Kreditaufnahme.
Fehlende Information
Ist es einfach nur gewollt, oder steckt eine Taktik dahinter.
Wir von der CDU Fraktion brachten den Antrag ein, die Tagesordnungspunkte x und x "erneuter Auslegungsbeschluss für den F- und B-Plan betreffent Windkraftflächen im Zielabweichungsverfahren" in der 17. GVV von der Tagesordnung zu nehmen. Unsere Begründung: Der erste Auslegungsbeschluss ist nach der BekanntVO von Schleswig-Holstein und nach unserer Hauptsatzung § 11 nicht bekannt gemacht worden. Auch fehlten erforderliche Unterlagen oder Informationen zu diesen Tagesordnungspunkten.
Der Ton ist Rüde
Auf Sachlichkeit wird rüde reagiert.
Unser Bürgermeister versteigert sich in die Aussage, Und Du bist die schlimmste! Was ihr wollt, das weis ich genau. Das kriegt ihr bei mir nicht durch, das lass ich nicht zu!.
Ungefähr mit diesen Wortlaut unterbrach der Bürgermeister die Fraktionsvorsitzende Karin Harmsen, als Sie ihre Bedenken zum Tagesordnungspunkt xx "Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der BWP Rantrum III GmbH & Co KG" äusserte und zu bedenken gab, ob es nicht sinnvoll wäre, eine weitere unabhängige Rechtsmeinung dazu einzuholen.
Satzungen
Satzungen regeln so manches, man muß sie nur kennen
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Rantrum ist 20 Jahre alt und muß daher erneuert werden. So schön, so gut. Das es eine solche Satzung für unsere Gemeinde gibt, haben die Mitglieder unserer Fraktion erst erfahren, als die Einladung und damit die Tagesordnung zur 17. Gemeindevertreterversammlung in ihren Briefkästen steckte. Das eine so alte Hundersteuersatzung erneuert wurden sollte, leuchtete auch jeden von uns ein. Zur Vorbereitung auf diese Beschlussfassung wurde uns dann eine Hundesteuersatzung, die aus vier Seiten bestehen sollte, nur teilweise vorgelegt. Sie bestand lediglich aus zwei Seiten und es war ersichtlich auf Grund der Paragraphenauflistung, dass zwei Seiten fehlten. Nun ja, dann stimmt man in unserer Gemeindevertretung eben über eine Satzung ab, deren Inhalt man nur teilweise kennt und die nicht im Amt ausliegt.


